Rehabilitationssport kann laut § 64 SGB IX auf einem dafür vorgesehenem Formular ("Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport") von Ihrem Arzt verordnet werden und belastet nicht dessen Budget.
Rehabilitationssport ist ärztlich verordnete sportliche Betätigung in Gruppen zum Erreichen (zum Erhalt) eines Rehabilitationsziels. Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. bei drohenden Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50 bzw. und 120 Übungseinheiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Erkrankung/ Behinderung.
Rehabilitationssport wird finanziell unterstützt durch die gesetzlichen Träger der Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung und Kriegsopferfürsorge.
Folgende Indikationsbereiche haben wir im Rehabilitationssport:
Erfolgreich am Projekt "Aktiv mit Krebs" teilgenommen
Unser Verein konnte in diesem Projekt erfolgreich eine Rehasportgruppe im Bereich Atemwegserkrankungen aufbauen.
Hier der Beitrag vom BSSA: www.bssa.de
Erfolgreich am Projekt "Aufbau von Rehabilitaionssportgruppen für Menschen mit Atemwegserkrankungen" teilgenommen
Unser Verein konnte in diesem Projekt erfolgreich zwei Rehasportgruppen im Bereich Atemwegserkrankungen aufbauen.
Hier der Beitrag vom BSSA: www.bssa.de
Unsere Kurse sind vom BSSA zertifiziert:
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